§1 Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der A.B.M.K. Elevate Sales & Marketing Consulting Tremithies, 2, VILLA 22, Geroskipou, Koloni, 8310, Paphos, Cyprus gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, Auftraggebern und Interessenten. Dazu gehören sowohl Leistungen (z. B. Dienstleistungen, Beratungsverträge, Seminare, Webinare, Veranstaltungen) als auch Informationsleistungen (z. B. Newsletter, Mailings, beratende Informationen).
Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Mündliche Nebenabreden sind stets unwirksam. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen, ebenso die Schriftformerfordernis, bedürfen der Schriftform.
1.2. KIscale erbringt Leistungen ausschließlich an Unternehmer gemäß §14 BGB. Mit Inanspruchnahme unserer Dienste bestätigen Sie dies.
§2 Gegenstand des Vertrages, Leistungsumfang
2.1. Die durch KIscale erbrachten Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Bereiche: Fördermittelberatung, Erstellung von Fördermittelanträgen sowie strategische Unternehmensberatung oder Teile dieser.
2.2. Der Umfang der zu erbringenden Leistung richtet sich nach den einzelvertraglichen Übereinkünften, insbesondere der Preis- und Leistungsvereinbarung. Präsentationen unseres Leistungsportfolios, beispielsweise auf Webseiten oder in Werbeanzeigen, stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
2.3. KIscale schuldet, soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, die Erbringung von Dienstleistungen, nicht jedoch die Herstellung eines bestimmten Werkes. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist ausgeschlossen.
2.4. Im Bezug auf die Inhalte eines mit KIscale eingegangenen Beratungs- und/oder Dienstleistungsvertrages steht KIscale ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß §315 BGB zu.
2.5. Der Vertragsschluss kann fernmündlich (Videokonferenz, Telefon etc.) oder in schriftlicher Form erfolgen. Fernmündlich kommen Verträge durch übereinstimmende Willenserklärung zustande. Hierfür stellen wir die Möglichkeit zur Erklärung des Willens über die Angebotsannahme zur Verfügung.
2.6. Angebote des Auftraggebers gelten mit Inanspruchnahme der Leistung oder einzelner Leistungsbestandteile als angenommen.
2.7. Die Server und Plattformen, die KIscale zur Erfüllung einzelner Vertragsgegenstände bereitstellt, haben gemittelt auf ein Jahr eine Verfügbarkeit von 99,4 %. Notwendige Zeiten für Wartungen, Neuinstallationen, Umzüge oder Umbauten bleiben außer Betracht.
§3 Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bereitgestellte Leistung nicht für geschäftliche oder sonstige Aktivitäten zu nutzen, die gegen gesetzliche Bestimmungen, gleich welcher Art, verstoßen.
3.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach deren Kenntniserlangung KIscale anzuzeigen.
3.3. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass geeignetes Personal für die strategische sowie technische Beratung, die (Weiter-)Bearbeitung der Antragstellung sowie die Wahrnehmung unseres Angebotes KIscale zur Verfügung steht. Mit Bereitstellung bzw. Zurverfügungstellung der Leistung gilt die Leistung als erbracht.
3.4. Die durch KIscale ausgesprochenen Empfehlungen bzw. Vorschläge ersetzen nicht die eigene unternehmerische Entscheidung. Der wirtschaftliche Erfolg, der aufgrund unserer Vorschläge bzw. Empfehlungen getroffenen Entscheidungen, ist nicht Inhalt vertraglicher Leistung.
§4 Zahlungs- & Leistungsbedingungen
4.1. Die genauen Bedingungen ergeben sich aus den jeweiligen einzelvertraglichen Übereinkünften. Preise sind jeweils netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben.
4.2. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
4.3. Die Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Auftraggeber festgelegten Zeitpunkten.
4.4. KIscale verpflichtet sich, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung, zumutbar ist.
4.5. Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand von KIscale oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt KIscale in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
4.6. Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann KIscale diese gesondert in Rechnung bringen.
4.7. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit ist KIscale berechtigt, die Preise angemessen und angepasst der allgemeinen Preisentwicklung zu erhöhen. KIscale wird den Kunden mindestens einen Monat im Voraus von der Preiserhöhung unterrichten.
4.8. KIscale stellt seine Leistungen, wenn nicht anders vereinbart, monatlich (auch Rumpfmonat) in Rechnung. Die Rechnungen werden in der Regel elektronisch, per E-Mail, versandt.
§5 Vertragslaufzeit & Kündigung
5.1. Der Auftrag ist fest über die vereinbarte Auftragszeit abgeschlossen.
5.2. Der geschlossene Vertrag verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen Auftraggeber und -nehmer jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 1 Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit oder des jeweils laufenden Verlängerungszeitraumes gekündigt hat.
5.3. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.
5.4. Vorzeitige bzw. freie Kündigungsrechte innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
5.5. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
5.6. Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass KIscale kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. KIscale steht der Nachweis offen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
5.7. Nach Beendigung des Dienstleistungsauftrages ist der Auftragnehmer nicht mehr verpflichtet, Nachrichten und Informationen, welche für den Auftraggeber eingehen, an diesen weiterzuleiten.
§6 Verzug
6.1. Lieferfristen für die Erbringung der Leistung durch uns beginnen erst, wenn der Rechnungsbetrag vollständig eingegangen ist und alle für die Leistung notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen bzw. die notwendige Mitwirkung vollständig erbracht ist.
6.2. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, behalten wir uns vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
6.3. Ist der Kunde bei monatlicher Zahlung oder Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung gegenüber uns in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und/oder die Leistungen bis zur Begleichung der Schuld einzustellen. Die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin bzw. zur Wiederaufnahme der Zahlungen fällig wird, wird KIscale als Schadensersatz in gleicher Höhe geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
6.4. Bei Zahlung mittels SEPA-Mandates hat der Auftraggeber den ordnungsgemäßen Einzug der ausgewiesenen Rechnung sicherzustellen. Bei Rücklastschriften wird dem Auftraggeber eine Gebühr von 10,00 EUR zzgl. der angefallenen Bankgebühren berechnet.
§7 Erfüllung
7.1. KIscale erbringt die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt.
7.2. Der Auftragnehmer schuldet, soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, die Erbringung von Dienstleistungen, nicht die Herstellung eines Werkes.
7.3. Ist der Auftragnehmer gehindert, die vereinbarte Leistung zu erbringen, und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
7.4. Soweit nicht anders vereinbart, kann KIscale sich zur Auftragserfüllung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, sofern vergleichbare Standards in Bezug auf Datenschutz, Verschwiegenheit und Qualität der zu erbringenden Leistungen eingehalten werden und damit kein berechtigtes Interesse des Auftraggebers entgegensteht.
§8 Datenschutzbestimmungen
8.1. KIscale verpflichtet sich zum Schutz personenbezogener Daten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. Grundlage zur Verarbeitung, Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten unserer Kunden erfolgt ausschließlich nach dem Zweck der gegenständlichen Vertragsbeziehung unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen.
8.3. Der Gegenstand unserer Auftragsverarbeitung inklusive aller Rechte und Pflichten der Betroffenen wird von uns schriftlich in einer separaten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO geregelt.
8.4. Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch KIscale, auch im Wege von Fernkommunikationsmitteln wie E-Mail, Telefon, Messenger-Diensten, SMS etc., ein. Sollten Sie einer Datenverarbeitung durch uns widersprechen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an support@kiscale.info
. In dieser E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten zu benennen, über die wir Sie nicht mehr kontaktieren dürfen. Unvollständigkeit geht nicht zu Lasten von KIscale. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang Ihrer E-Mail bei uns.
8.5. Weiteres regelt die jeweils gültige Datenschutzbestimmung, abrufbar unter www.adrianlewu.com/datenschutz
8.6. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die Erlaubnis, sich im Rahmen der Akquisetätigkeit im Namen des Auftraggebers und mit dessen Unternehmensnamen zu melden. Insoweit verzichtet der Auftraggeber auf entsprechende Namens- und Urheberrechte. Der Auftragnehmer handelt für den Auftraggeber nicht als Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe.
8.7. Der Auftraggeber erteilt dem Vertragspartner die Genehmigung, im Rahmen der telefonischen Akquisetätigkeit erfasste und bearbeitete Daten an Dritte nach Maßgabe und Wunsch des Auftraggebers weiterzugeben. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften sind entsprechend zu berücksichtigen. Dies gilt bis zum schriftlichen Widerruf.
§9 Haftung
9.1. KIscale haftet Ihnen gegenüber in Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
9.2. In sonstigen Fällen haften wir – soweit nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen, und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich weiterer Regelungen dieser AGB ausgeschlossen.
9.3. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
9.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in Auftrag gegebenen Dienstleistungen im Hinblick auf ihre rechtliche Zulässigkeit, insbesondere hinsichtlich wettbewerbsrechtlicher, telekommunikationsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Bestimmungen, zu prüfen. Im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht hat er uns ausschließlich solches Material zur Verfügung zu stellen, welches frei von Rechten Dritter ist. Durch KIscale bereitgestelltes bzw. geliefertes Material hat er im Hinblick auf die Zulässigkeit der eigenen Verwendung selbstständig zu prüfen.
9.5. Der Auftraggeber stellt KIscale insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums oder missbräuchlicher Verwendung von Daten von sämtlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Ansprüchen und Kosten frei. Darüber hinaus ist der Auftraggeber nicht zur Kürzung der Vergütung auf Grund einer Rechtsverletzung als solche berechtigt.
§10 Widerrufsrecht
Wir gehen ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des §14 BGB ein. Ein Widerrufsrecht besteht bei fernmündlich abgeschlossenen Verträgen unter Unternehmen nicht.
§11 Sonstige Vereinbarungen
11.1. Auftraggeber und -nehmer vereinbaren, sich gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben.
11.2. Der Auftrag bleibt auch unter Änderungen etwaiger Beteiligungsverhältnisse des Auftragnehmers oder seiner Rechtsform gültig. Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbestandteilen oder Preisen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, gelten diese als akzeptiert.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
11.4. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Republik Zypern unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand wird Paphos, Zypern vereinbart. KIscale ist berechtigt, seine Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen.
11.5. Vertragssprache ist Deutsch.